§57a-Überprüfung

Das Pickerl muss in Österreich in bestimmten Abständen erneuert werden. Die so genannte §57a- Überprüfung ist also gesetzlich vorgesehen und dient der Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit Ihres Fahrzeugs. In unserer Werkstatt nehmen wir alle dafür notwendigen Kontrollen für PKW und LKW bis 2800kg Gesamtgewicht, für Mopeds und Motorräder und Anhänger vor.

Welche Überprüfungen werden durchgeführt?

Neben der Fahrtauglichkeit wird im Rahmen der §57a- Überprüfung auch ermittelt, ob das betreffende Fahrzeug nicht zu viel Rauch oder Luftschadstoffe ausstößt oder zu viel Lärm verursacht. Unter die Lupe genommen werden Beleuchtung, Scheiben, Fahrgestell und Karosserie, Bremsen (Wirksamkeit am Bremsenprüfstand, Siedepunkt der Bremsflüssigkeit etc.), Lenkung, Motor, Reifen und Räder, Sicherheitseinrichtungen (Gurt, Kopfstütze, Airbag, Überrollbügel, Knautschzone, Seitenaufprallschutz, Gurtstraffer, ABS, ESP usw.), Ausrüstung (Warndreieck, Warnwesten und Verbandszeug müssen sich im Auto befinden), die Abgaswerte und die Fahrzeugpapiere. Anschließend stellen wir Ihnen ein Gutachten aus, das Sie unbedingt sicher aufbewahren sollten.

Behebung von Mängeln

Etwaige Mängel werden bei der §57a- Überprüfung im Prüfbericht vermerkt. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, allfällige Reparaturarbeiten gleich in unserer Werkstatt in Gratwein-Strassengel durchführen zu lassen. Gerne informieren wir Sie in allen wichtigen Fragen rundum Ihr Pickerl und checken Ihr KFZ gründlich durch.

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